Hier finden Sie einige Fälle aus unserer Beratungspraxis:
Sachverhalt:
Ein Mandant wendet sich an uns, weil er mit seinem Arbeitgeber derzeit über die Abfindung wegen betriebsbedingter Kündigung verhandelt.
Beratungsweg:
In der Erstberatung wird deutlich, dass in den Beratungsprozess folgende Berater einbezogen werden müssen:
(1) zur Prüfung der arbeitsvertraglichen Regelungen
Fachanwalt für Arbeitsrecht
(2) zur Prüfung von Gestaltungsmöglichkeiten bei der Abfindung
Rentenberater (Optimierung der betrieblichen Altersvorsorge)
Steuerberater (steuerliche Optimierung)
(3) zur Gestaltungsberatung bei der Anlage der netto verbleibenden
Abfindungssumme
Fachberater für Vermögensgestaltung
Sachverhalt:
Drei Personen wollen gemeinsam eine Unternehmung gründen.
Beratungsablauf:
Im Erstgespräch wird geklärt, welche Fachberater für den Gründungsprozess benötigt werden:
(1) Klärung der Gesellschafts-/ Rechtsform
Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
(2) Berücksichtigung steuerlicher Komponenten
Steuerberater
(3) Klärung sozialversicherungsrechtlicher Besonderheiten bei den
Gesellschaftern
Rentenberater (Fachanwalt für Sozialversicherung)
Bei komplexeren Gründungs- oder Umwandlungsvorgängen, kann es sinnvoll sein, einen Wirtschaftsprüfer mit einzubinden.
Für alle Beratungsfälle gilt: