für Berater
für kooperierende Berufskollegen:
- Sie können fallweise auf die spezialisierten Berater des FBZ zurückgreifen und damit Ihren Mandanten Themenbereiche anbieten,
auf die Sie nicht selbst spezialisiert sind.
- Wechselseitiger Mandantenschutz ist für alle Berater des FBZ selbstverständlich.
- Sie können Ihre Mandanten als Hauptansprechpartner in den
Beratungen mit den FBZ-Beratern durchgängig betreuen.
für Berater des FBZ-Beraterpools:
Sie können dem Beraterpool als 'Allrounder' oder als 'Fachberater' beitreten.
Als 'Allrounder' stehen Ihnen folgende FBZ-Leistungen zur Verfügung:
- Einbindung in Beratungsgespräche (insb. Erstgespräche mit Mandanten; falls vom Mandanten gewünscht: Begleitung durch alle Stufen der Beratung)
- Nutzung des FBZ-Beraterpools zu kostengünstigen Konditionen
- Wechselseitige Vertretung durch Berufskollegen
- Nutzung der FBZ-Räumlichkeiten für eigene Besprechungen oder Veranstaltungen
- Nutzung der FBZ-Kommunikationstechnologie
- Nennung als 'Allrounder' auf der Homepage des FBZ
Als 'Fachberater' stehen Ihnen - zusätzlich - folgende FBZ-Leistungen zur Verfügung:
- Präsentation Ihres Spezialgebietes zusammen mit weiteren Spezialisten einer breiten Öffentlichkeit
- Durchführung von Veranstaltungen zu Ihrem Fachbereich
- Nennung als 'Fachberater' auf der Homepage des FBZ, mit ausführlicher beruflicher Vita und Link zur eigenen Homepage
Ihre Vorteile im Einzelnen ...