für Berater

für kooperierende Berufskollegen:

  • Sie können fallweise auf die spezialisierten Berater des FBZ zurückgreifen und damit Ihren Mandanten Themenbereiche anbieten,
    auf die Sie nicht selbst spezialisiert sind.
  • Wechselseitiger Mandantenschutz ist für alle Berater des FBZ selbstverständlich.
  • Sie können Ihre Mandanten als Hauptansprechpartner in den
    Beratungen mit den FBZ-Beratern durchgängig betreuen.

für Berater des FBZ-Beraterpools:

Sie können dem Beraterpool als 'Allrounder' oder als 'Fachberater' beitreten.

Als 'Allrounder' stehen Ihnen folgende FBZ-Leistungen zur Verfügung:

  • Einbindung in Beratungsgespräche (insb. Erstgespräche mit Mandanten; falls vom Mandanten gewünscht: Begleitung durch alle Stufen der Beratung)
  • Nutzung des FBZ-Beraterpools zu kostengünstigen Konditionen
  • Wechselseitige Vertretung durch Berufskollegen
  • Nutzung der FBZ-Räumlichkeiten für eigene Besprechungen oder Veranstaltungen
  • Nutzung der FBZ-Kommunikationstechnologie
  • Nennung als 'Allrounder' auf der Homepage des FBZ

Als 'Fachberater' stehen Ihnen - zusätzlich - folgende FBZ-Leistungen zur Verfügung:

  • Präsentation Ihres Spezialgebietes zusammen mit weiteren Spezialisten einer breiten Öffentlichkeit
  • Durchführung von Veranstaltungen zu Ihrem Fachbereich
  • Nennung als 'Fachberater' auf der Homepage des FBZ, mit ausführlicher beruflicher Vita und Link zur eigenen Homepage

 

Ihre Vorteile im Einzelnen ...