Rentenberatung / Sozialversicherungsrecht
Berufsbild des Rentenberaters:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung Rentenberater ergibt sich aus
den Regelungen des Rechtsberatungsgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland und darf nur von Erlaubnisinhabern geführt werden. Die
Erlaubnis wird vom Präsidenten des Landgerichts verliehen. Die
Erlaubnis kann mit oder ohne Zulassung als Prozessagent und damit
die Berechtigung zur Vertretung vor dem Sozialgericht und
Landessozialgericht erfolgen.
Die Erlaubnis setzt einen Sachkundenachweis voraus, der
üblicherweise durch eine Prüfung vor der "Deutsche
Rentenversicherung" (DRV) zu erbringen ist. Der
Landgerichtspräsident überwacht zugleich die Einhaltung der
Berufspflichten der zugelassenen Rentenberater. Rentenberater sind
Organe der Rechtspflege und unterliegen wie Rechtsanwälte im
Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:
Rechtsberatungsgesetz (RBerG)
Ausführungsverordnung Rechtsberatungsgesetz (1.-5. AVO)
Bundesgebührenverordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
Tätigkeiten für Privatpersonen:
- Rentenanträge und sonstige Anträge
- Durchsetzung von Rentenansprüchen
- Prüfung von Rentenbescheiden
- sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen von
Arbeitsverh.
- Krankenversicherungsrechtliche Beratung
- Berechnung von Rentenansprüchen
- Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten
Tätigkeiten für Unternehmer/ Freiberufler und
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
- Unterstützung bei sozversicherungsrechtlichen Wahlrechten
- Klärung von Statusfragen, wie z. B. Scheinselbständigkeit
arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit,
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer,
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
- Unterstützung bei sozversicherungsrechtlichen Prüfungen der
Lohn-
und Gehaltsabrechnungen durch die Deutsche Rentenversicherung
- Vertretung vor Sozialgerichten
- Altersvorsorgeberatung
- Entwicklung individueller betrieblicher
Altersvorsorgekonzepte
- steueroptimierter Einsatz und Ausgestaltung von
Direktversicherungen
Unterstützungskassen
Pensionszusagen
Pensionsfonds
- Prüfung von Pensionszusagen
- Entwicklung individueller Lösungen zur Restrukturierung von
Pensionszusagen
Ihre Berater:
- Claudia Termeer, Fachanwältin für Sozialrecht
- Dipl.-Kfm. Alexander Ficht, Rentenberater