Gebäude des Fachberaterzentrums

Rentenberatung / Sozialversicherungsrecht

Berufsbild des Rentenberaters:

Die gesetzliche Berufsbezeichnung Rentenberater ergibt sich aus den Regelungen des Rechtsberatungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und darf nur von Erlaubnisinhabern geführt werden. Die Erlaubnis wird vom Präsidenten des Landgerichts verliehen. Die Erlaubnis kann mit oder ohne Zulassung als Prozessagent und damit die Berechtigung zur Vertretung vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht erfolgen.

Die Erlaubnis setzt einen Sachkundenachweis voraus, der üblicherweise durch eine Prüfung vor der "Deutsche Rentenversicherung" (DRV) zu erbringen ist. Der Landgerichtspräsident überwacht zugleich die Einhaltung der Berufspflichten der zugelassenen Rentenberater. Rentenberater sind Organe der Rechtspflege und unterliegen wie Rechtsanwälte im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:

Rechtsberatungsgesetz (RBerG)
Ausführungsverordnung Rechtsberatungsgesetz (1.-5. AVO)
Bundesgebührenverordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)


Tätigkeiten für Privatpersonen:

  • Rentenanträge und sonstige Anträge
  • Durchsetzung von Rentenansprüchen
  • Prüfung von Rentenbescheiden
  • sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen von Arbeitsverh.
  • Krankenversicherungsrechtliche Beratung
  • Berechnung von Rentenansprüchen
  • Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten


Tätigkeiten für Unternehmer/ Freiberufler und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Unterstützung bei sozversicherungsrechtlichen Wahlrechten
  • Klärung von Statusfragen, wie z. B. Scheinselbständigkeit
    arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit, GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
  • Unterstützung bei sozversicherungsrechtlichen Prüfungen der Lohn-
    und Gehaltsabrechnungen durch die Deutsche Rentenversicherung
  • Vertretung vor Sozialgerichten
  • Altersvorsorgeberatung
  • Entwicklung individueller betrieblicher Altersvorsorgekonzepte
  • steueroptimierter Einsatz und Ausgestaltung von
    Direktversicherungen
    Unterstützungskassen
    Pensionszusagen
    Pensionsfonds
  • Prüfung von Pensionszusagen
  • Entwicklung individueller Lösungen zur Restrukturierung von Pensionszusagen

 

Drucken | Empfehlen | nach oben